Wichtiger Hinweis!
Die Richtige Altersvorsorge ist keine Versicherungsproblem sondern ein Geldanlageproblem.
Höchstrechnungszins!
| Zeitraum | Zins |
|---|---|
| ab 1903 - 1940 | ca. 3,50 % |
| ab 1923 - 1941 | ca. 4,00 % |
| ab 1942 - 1987 | 3,00 % |
| ab 1987 - 06.1994 | 3,50 % |
| 07.1994 - 06.2000 | 4,00 % |
| 07.2000 - 12.2003 | 3,25 % |
| 01.2004 - 01.2007 | 2,75 % |
| 01.2007 - 12.2011 | 2,25 % |
| 01.2012 - 12.2014 | 1,75 % |
| 01.2015 - 12.2016 | 1,25 % |
| 01.2017 | 0,90 % |
Der Höchstrechnungszins, irrtümlich häufig als Garantiezins bezeichnet, legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen maximal zugrunde legen dürfen. Der aktuelle Höchstrechnungszins wird nur für neue Lebensversicherungsverträge gültig, für bereits bestehende Verträge gilt der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Rechnungszins.
Im übrigen der Höchstrechnungszins gilt NICHT für Ihren Beitrag, sondern nur für den so genannten Sparanteil, also den Teil Ihres Beitrages der nach Abzug des Risikobeitrages sowie der Abschluss- und Verwaltungsgebühren tatsächlich zur Anlage kommt.
Der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins muss sich am Durchschnitt der Umlaufrenditen aller im Umlauf befindlichen, inländischen festverzinslichen Wertpapiere erster Bonität, also vorwiegend Staatsanleihen, in den vergangenen zehn Jahren orientieren. Der Rechnungszins darf 60% dieses Durchschnittswerts nicht überschreiten. Um eine dauerhafte Erfüllbarkeit künftiger Verträge nicht zu gefährden, ändert der Gesetzgeber den Höchstrechnungszins.
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