Obliegenheiten im Versicherungsfall13.04.2015 - 11:49
Auch bei Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer verschiedene vertragliche Pflichten erfüllen, um seinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel zu setzen.
Eine dieser Pflichten ist es, alle Fragen des Versicherers zu den Schadenumständen wahrheitsgemäß beantworten. Verstößt der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall vorsätzlich gegen diese Pflicht, verliert er seinen Versicherungsschutz. Wie das folgende Beispiel belegt.
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WeiterlesenDVAG haftet für ein strafbares Verhalten ihres Vermögensberaters23.03.2012 - 11:49
5,9 Mio. Kunden vertrauen der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) mit ihren über 37.000 Vermögensberatern. Wenn es jedoch um das Geld der DVAG geht, können aus Kunden auch Gegner werden, die man durch alle Gerichtsinstanzen zerrt.
Der unter anderem für das Geschäftsbesorgungs- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertriebsorganisation, die Anlagen vermittelt, für ein strafbares Verhalten des von ihr eingesetzten Handelsvertreters einzustehen hat. Im Streitfall ging es um Folgendes: Weiterlesen
Neues Schadenfreiheitsklassen-System für Pkw21.10.2011 - 09:10
Seit einiger Zeit sind in der Kfz-Versicherung einige Tarife mit einer neuen verlängerten SF-Staffel zu finden. So haben beispielsweise Allianz, VGH und HDI diese neue Staffel mit ihren überarbeiteten Neugeschäftstarifen eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Versicherer folgen werden.
Die Besonderheiten der neuen SF-Staffel:
- Verlängerung der Staffel bis SF 35 (Beitragssatz 25%, vereinzelt sogar bis zu 20%)
- Kleinere Beitragssätze (als in der bisherigen SF-Staffel) insbesondere in den Schaden-/Malusklassen, Klasse 0 und in SF ½ bis 3
- Wegfall des Rabattretters
- deutlich schärfere Rückstufung im Schadenfall >
Versicherer werben mit neuer SF-Struktur
Versicherungsunternehmen mit neuer Schadenfreiheitsklassen-Struktur werben damit, dass ihre Kunden mehr „Prozente“ (einen geringeren Beitragssatz) erhalten als anderswo.
Für den Kunden wird dies auf den ersten Blick verlockend wirken. Wenn ein Kunde beispielsweise in der SF 10 bislang einen Beitragssatz von 45% zu zahlen hatte und im neuen Tarif ein Beitragssatz von 40% zu zahlen ist, dann ist dies offensichtlich ein Gewinn von 5%. Die Frage ist nur für wen? Wenn die Versicherer neben der neuen Schadenfreiheitsklassen-Struktur gleichzeitig auch die Grundprämie erhöhen, dürfte sich der Vorteil für den Kunden sehr schnell relativieren. Entscheidend ist von welchem Betrag der Kunde die 45% bzw. 40% zahlt!
Wer profitiert von der neuen Schadenfreiheitsklassen-Struktur:
Für Kunden mit Verträge in den SF-Klassen ½ bis 3, in der Klasse 0 und den Schaden-/Malusklassen, ergeben sich insgesamt gesehen erhebliche Beitragsvorteile. Ebenso profitieren Kunden mit sehr langjähriger Schadenfreiheit (ab ca. SF 35), wenn auch nur sehr gering.
Und wer zahlt drauf?
In der neuen SF-Struktur zahlen insbesondere die Kunden mit Verträgen in den SF-Klassen 9 bis 30 drauf, für sie wird es tendenziell teurer. Und genau in diesen Schadenfreiheitsklassen befindet sich die Mehrzahl der Pkw-Fahrer!
Ein weiterer Nachteil der neuen SF-Struktur ist, der Kunde verliert im Schadenfall schnell seine erfahrenen schadenfreien Jahre (höhere Rückstufung)! Auch einen Rabattretter gibt es nicht mehr.
Im Ergebnis
kommt die neue SF-Struktur „optisch“ für den Kunden günstiger daher, in der Praxis trifft dieses jedoch nur für einen geringen Teil der Kunden zu. Sowohl höhere Grundbeiträge als auch eine gänzlich neue Gewichtung der weiteren Tarifmerkmale verwässern den scheinbaren Vorteil der neuen SF-Staffel.
Die neue SF-Struktur wird sich auf Grund der Vorteile für die Versicherungsunternehmen sukzessive im Markt durchsetzen.