Was im Schadenfall zu tun ist
Jede Sekunde kommt es in Deutschland zu einem Versicherungsschaden, der die Hilfe der Versicherungen auf den Plan ruft. Was ist zu beachten, wenn Sie Sie einen Versicherungsfall zu beklagen haben?
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Informationen zum Widerrufrecht
Gerade abgeschlossene Versicherungsverträge können gemäß § 8 VVG innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung widerrufen werden. Dies ist von besonderer Bedeutung bei Lebensversicherungen, für die gemäß § 152 VVG eine 30 tägige Widerrufsfrist gilt, denn eine Kündigung ist hier richtig teuer.
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Informationen zum Kündigungsrecht
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über die Möglichkeiten einer Kündigung.
- Die ordentliche Kündigung gemäß § 11 VVG muss in der Regel 3 Monate vor der Hauptfälligkeit zugegangen sein,
- die ausserordentliche Kündigung gemäß § 40 VVG muss in der Regel innerhalb von vier bzw. acht Wochen nach Zugang der Mitteilung der Erhöhung durch den Versicherer (sofern das Kündigungsrecht mitgeteilt wurde).
- Die Kündigung muß eigenhändig unterschrieben werden.
- Der Zugang der Kündigung muß im Zweifel nachgewiesen werden können! (Versand z.B. per Einschreiben mit Rückschein)